Putzen ist
l’art pour l’ art.

Saubermachen
gehört ins Reich der Notwendigkeit.



Walter Ludin (*1945), Schweizer Journalist, Redakteur, Aphoristiker und Buchautor, Mitglied des franziskanischen Ordens der Kapuziner

Sauber gemacht!

Seit 25 Jahren in der Branche tätig.

  • Unterhaltsreinigung

    So präsentieren Sie Kunden, Besuchern und den eigenen Mitarbeitern Ihre Objekte stets in einem sauberen und gepflegten Zustand.

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  • Grundreinigung

    Eine Grundreinigung findet in der Regel einmal jährlich statt. Je nach Leistungsumfang werden Fußbodenbeläge entschichtet und wieder neu beschichtet.

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  • Glas-, Fassaden- und Jalousienreinigung

    Da müssen einfach Profis ran.

    Und das machen bei uns nur ausgebildete Gebäudereiniger.

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  • Hausmeisterservice und Botendienste

    Der Mann für alle Fälle.
    Außenanlagen, Winterdienst, Wartung, Grünanlagen, Handwerker und Besorgungen.

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Tariflohn und mehr



Ihre Leistung soll sich „auszahlen“

Allen gewerblichen Arbeitnehmern der Lohngruppe 1 des Lohntarifvertrags für Gebäudereinigung steht für das Tarifgebiet Neue Bundesländer ein Stundenlohn in Höhe von 9,05 € je Stunde zu.
Wir gehen hier einen Schritt weiter und wollen die Leistungen unserer Mitarbeiter entsprechend honorieren.

Als Mitarbeiter/-in der Lohngruppe 1 erhalten Sie in unserem Unternehmen bei mängelfreier Abnahme der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber einen Stundenlohn in Höhe von 10,00 €.

Dies gilt für jede geleistete Stunde und wird schriftlich im Arbeitsvertrag verankert.

Zur Erläuterung ein Beispiel:
Arbeitszeit pro Tag: 4,00 Stunden / Montag bis Freitag

Zahlung nach Lohntarifvertrag
4,00 Stunden x 21,67 Arbeitstage (Monat) = 86,68 Monatsstunden
86,68 Monatsstunden x 9,05 € Tariflohn = 784,45 €

Zahlung bei Gebäudemanagement Nachtigall
4,00 Stunden x 21,67 Arbeitstage (Monat) = 86,68 Monatsstunden
86,68 Monatsstunden x 10,00 € Tariflohn = 866,80 €

Sie erhalten durch Ihre gute Leistung eine Mehrvergütung pro Monat in Höhe von 82,35 €.
Auf das ganze Jahr gerechnet erhalten Sie somit ein dreizehntes Gehalt.



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Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung